Kosten / Honorar:
Als Heilpraktikerin rechne ich privat ab.
Das Honorar zwischen Patientin/Patient und Heilpraktiker unterliegt
gemäß "Bürgerliches Gesetzbuch" - BGB (§§ 611-630) der freien
Vereinbarung.
Kosten, die, durch naturheilkundliche Behandlungen entstehen, werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen
(GKV) übernommen.
Privatkassen übernehmen die Kosten ganz, teilweise oder auch gar nicht,
dies ist individuell verschieden. Bitte informieren Sie sich im
Vorfeld bei Ihrer Versicherung.
Für Privat- und Zusatzversicherte wird eine Rechnung erstellt, die
sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) richtet. Die
private Krankenversicherungen und private
Krankenzusatzversicherungen erstatten Ihnen dann die
Behandlungskosten je nach den von Ihnen vereinbarten Tarifen. Auch
Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei Ihrer
Versicherung einreichen.
Der Behandlungsvertrag jedoch besteht immer zwischen Naturheilpraxis
natürlich gesund und dem Patienten. Das bedeutet: Unabhängig davon,
ob Ihre Krankenkasse Ihnen meine Rechnung erstattet oder nicht, ist
der Rechnungsbetrag vollständig für die erbrachte Leistung zu bezahlen.
Meine Leistungen sind gem. §4 Nr. 14 UstG von der Umsatzsteuer
befreit.
Hinweis:
Falls Sie einen Termin einmal nicht einhalten können, bitte
ich Sie, diesen frühestmöglich oder bis spätestens 24 Stunden vorher
abzusagen.
Da ich ausreichend Zeit für Vorbereitung und Behandlung für Sie
reserviere, behalte ich mir vor, bei Nichterscheinen ein
Ausfallshonorar in Rechnung zu stellen.